Page 14 - AC Lemgo August 2021
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2. Veranstaltung und Veranstalter siehe Grundausschreibung
3. Teilnehmer/Fahrer/Mannschaften
3.1 Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen DMSB-Fahrerlizenz (mind. Nat. Stufe C) bzw. einer
DMSB Race Card sein.
3.2 Teilnehmer der Jahrgänge 2003 bis 2005 müssen die erfolgreiche Teilnahme an einem
Fahrsichtungslehrgang (Trainingslehrgang zum Slalom-Youngster-Cup) durch einen Trägerverein des
DMSB schriftlich vorweisen und dürfen nur mit Fahrzeugen mit einem Leistungsgewicht von mind. 11 kg/
KW starten. Alle Teilnehmer unter 18 Jahre müssen eine Einverständniserklärung der
Ehrziehungsberechtigten mit der Nennung abgeben.
3.3 Eine Mannschaft darf aus maximal 5 Fahrern bestehen. Von jeder Mannschaft werden die 3 besten
Ergebnisse gewertet. Der Nennungsschluss der Mannschaft ist vor dem Start des ersten Teilnehmers der
Mannschaft zum Trainingslauf.
Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
4. Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluß
Das Nenngeld beträgt 20,00 € bei Vornennung und ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Am
Veranstaltungstag beträgt das Nenngeld 25,00 €.
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Nenngeldüberweisungen sind unter dem Stichwort ……………. zu überweisen an den …………………….
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…………………………………… IBAN …………………………………………
Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
5. Gruppen-/Klasseneinteilung
Die Veranstaltung wird in 7 Klassen durchgeführt (Sonderklassen können zusätzlich ausgeschrieben
werden):
5.1 Gruppe 1 Einsteiger (Newcomer)
Nicht startberechtigt sind Personen, die als Fahrer bereits in zwei Kalenderjahren an lizenzpflichtigen
Automobilsportveranstaltungen teilgenommen haben. Ein einmaliger Schnupperstart in einem Jahr wird
nicht als Jahresstart bewertet. Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen und mit Straßenreifen
ausgestattet sein. Nicht zugelassen sind Sportreifen gemäß Anhang B (Reifenliste).
Klasse 1a Klasse 1b
Leistungsgewicht > 15 Leistungsgewicht < 15
5.2 Gruppe 2 Jedermann
Startberechtigt ist jeder einschl. Lizenzfahrer und Einsteiger. Die Fahrzeuge müssen der StVZO
entsprechen. Teilnahmeberechtigt sind auch Fahrzeuge der Gruppe G mit gültigem Wagenpass, die aber
den nachstehenden Gewichts- sowie den Reifenvorschriften der Gruppe 2 entsprechen müssen.
Klasse 2a Klasse 2b Klasse 2c
Leistungsgewicht > 15 Leistungsgewicht >11 bis 15 Leistungsgewicht < 11
5.3 Gruppe 3 Open
Startberechtigt ist jeder einschl. Lizenzfahrer und Einsteiger. Reifen sind freigestellt. Weitere
Bestimmungen siehe Anhang A (Technik Gruppe 3)
Klasse 3a Klasse 3b
bis 1600 ccm über 1600 ccm
Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
6. Technische Bestimmungen
6.1. Zugelassene Fahrzeuge
6.1.1 Die Fahrzeuge müssen, ausgenommen in der Gruppe 3, der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) entsprechen. Nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge werden auch dann
zum Start zugelassen, wenn sie lt. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum öffentlichen
Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Evtl. vorgenommene Veränderungen am Originalfahrzeug dürfen