Page 14 - AC Lemgo August 2021
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2.   Veranstaltung und Veranstalter          siehe Grundausschreibung
       3.   Teilnehmer/Fahrer/Mannschaften
       3.1   Alle Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen DMSB-Fahrerlizenz (mind. Nat. Stufe C) bzw. einer
            DMSB Race Card sein.
       3.2  Teilnehmer der Jahrgänge 2003 bis 2005 müssen die erfolgreiche Teilnahme an einem
            Fahrsichtungslehrgang (Trainingslehrgang zum Slalom-Youngster-Cup) durch einen Trägerverein des
            DMSB schriftlich vorweisen und dürfen nur mit Fahrzeugen mit einem Leistungsgewicht von mind. 11 kg/
            KW starten. Alle Teilnehmer unter 18 Jahre müssen eine Einverständniserklärung der
            Ehrziehungsberechtigten mit der Nennung abgeben.
       3.3   Eine Mannschaft darf aus maximal 5 Fahrern bestehen. Von jeder Mannschaft werden die 3 besten
            Ergebnisse gewertet. Der Nennungsschluss der Mannschaft ist vor dem Start des ersten Teilnehmers der
            Mannschaft zum Trainingslauf.
            Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung

       4.   Nennungen/Nenngeld/Nennungsschluß
            Das  Nenngeld  beträgt  20,00 € bei  Vornennung  und  ist  mit  Abgabe  der  Nennung  zu  entrichten.  Am
            Veranstaltungstag beträgt das Nenngeld 25,00 €.
                                             ------------          -------------------
            Nenngeldüberweisungen sind unter dem Stichwort ……………. zu überweisen an den …………………….
             ---------------------------------------------------------------------------
            ……………………………………         IBAN …………………………………………
            Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
       5.   Gruppen-/Klasseneinteilung
            Die  Veranstaltung  wird  in  7 Klassen  durchgeführt  (Sonderklassen  können  zusätzlich  ausgeschrieben
            werden):
       5.1  Gruppe 1   Einsteiger (Newcomer)
            Nicht startberechtigt sind Personen, die als Fahrer bereits in zwei Kalenderjahren an lizenzpflichtigen
            Automobilsportveranstaltungen teilgenommen haben. Ein einmaliger Schnupperstart in einem Jahr wird
            nicht als Jahresstart bewertet. Die Fahrzeuge müssen der StVZO entsprechen und mit Straßenreifen
            ausgestattet sein. Nicht zugelassen sind Sportreifen gemäß Anhang B (Reifenliste).
            Klasse 1a                          Klasse 1b
            Leistungsgewicht > 15              Leistungsgewicht < 15
       5.2   Gruppe 2   Jedermann
            Startberechtigt  ist  jeder  einschl.  Lizenzfahrer  und  Einsteiger.  Die  Fahrzeuge  müssen  der  StVZO
            entsprechen. Teilnahmeberechtigt sind auch Fahrzeuge der Gruppe G mit gültigem Wagenpass, die aber
            den nachstehenden Gewichts- sowie den Reifenvorschriften der Gruppe 2 entsprechen müssen.
            Klasse 2a           Klasse 2b           Klasse 2c
            Leistungsgewicht > 15  Leistungsgewicht >11 bis 15   Leistungsgewicht < 11
       5.3  Gruppe 3   Open
            Startberechtigt ist jeder einschl. Lizenzfahrer und Einsteiger. Reifen sind freigestellt. Weitere
            Bestimmungen siehe Anhang A (Technik Gruppe 3)
            Klasse 3a           Klasse 3b
            bis 1600 ccm        über 1600 ccm
            Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
       6.   Technische Bestimmungen
       6.1.   Zugelassene Fahrzeuge
       6.1.1   Die  Fahrzeuge  müssen,  ausgenommen  in  der  Gruppe  3,  der  Straßenverkehrszulassungsordnung
            (StVZO) entsprechen. Nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge werden auch dann
            zum Start zugelassen, wenn sie lt. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II zum öffentlichen
            Straßenverkehr zulassungsfähig sind. Evtl. vorgenommene Veränderungen am Originalfahrzeug dürfen
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