Page 15 - AC Lemgo August 2021
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nicht das Erlöschen der Zulassung/Zulassungsfähigkeit zum öffentlichen
Straßenverkehr zur Folge haben. Der Fahrer ist für die entsprechenden Nachweise verantwortlich
(Hinweis: Kopie des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II, gültige AU-/HU-Bescheinigung
nicht älter als 24 Monate). Fahrzeuge mit gültigem DMSB-Wagenpass starten in der Gruppe 3.
Ausnahme: Gruppe G Fahrzeuge mit Wagenpass können auch in der Gruppe 2 starten (siehe 5.2). In
der Gruppe Retro Slalom GLP können ebenfalls Fahrzeuge mit Wagenpass starten.
Die Fahrzeuge der Gruppen 1 und 2 werden nach Leistungsgewicht eingeteilt. Das Leistungsgewicht
wird auf der Basis des tatsächlichen Gewichts nach folgender Formel berechnet:
Leergewicht (tatsächliches Gewicht zum Zeitpunkt der Veranstaltung) durch Leistung
in KW (gemäß Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I und II).
Die Verwendung von Ballastgewichten ist verboten. Die Fahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt der
Veranstaltung dem zur Einstufung angegebenen Leergewicht und Leistung entsprechen. Bei der
Überprüfung dieser beiden Parameter sind die zulässigen Toleranzen der jeweiligen
Messeinrichtungen zu berücksichtigen. Toleranz bedeutet „zulässige Messabweichung“. Bei der
Leistungsmessung ist zusätzlich die Toleranz lt. Richtlinie 80/1269/EG (Hersteller-Toleranz) von 5%
zu berücksichtigen.
6.1.2 Die allgemeinen technischen Geräuschvorschriften der StVZO sind grundsätzlich einzuhalten. Darüber
hinaus gilt ein Maximalgrenzwert von 98 db(A).
6.1.3 Reifen
In den Gruppen 1 (Einsteiger) und 2 (Jedermann) müssen die Fahrzeuge mit Straßenreifen (mit E-
Kennzeichnung) ausgestattet sein, die in Art und Zustand der StVZO entsprechen. Sportreifen gem.
Anhang B (Reifenliste) sind in der Gruppe 1 (Einsteiger) nicht erlaubt. Eine Liste der nicht
zugelassenen Sportreifen (Anhang B) hängt bei der Dokumentenabnahme aus bzw. ist einzusehen unter
www.adac-owl.de. In der Gruppe 3 (Open) ist das Rad freigestellt.
Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
6.2 Ausrüstung der Fahrer
Das Tragen eines Schutzhelmes gemäß den DMSB-Helmbestimmungen ist vorgeschrieben, ebenso die
Benutzung von Sicherheitsgurten. Schulterbedeckende Kleidung und lange Hosen sowie geschlossene
Schuhe sind vorgeschrieben.
7. Dokumenten- und Technische Abnahme
7.1 Vor der Zulassung zum Start hat sich jeder Teilnehmer bei der Dokumentabnahme registrieren zu lassen.
7.2 Bei der Dokumentenabnahme wird die Startnummer zugeteilt, wenn keine Nennungsbestätigungen
verschickt wurden. Durch die Zuteilung kommt dann der Vertrag gemäß Pkt. 4. zustande.
7.3 Nach der Dokumentenabnahme hat jeder Teilnehmer sein Wettbewerbsfahrzeug der Technischen
Abnahme vorzuführen. Grundsätzlich ist der Teilnehmer selbst für die einwandfreie Funktionsfähigkeit
seines Fahrzeuges verantwortlich.
Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
8. Durchführung
8.1 Abmessungen der Strecke pro Lauf
Mindestlänge: 400 m, Höchstlänge: 1000 m, Mindestbreite: 5 m
Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
8.2 Streckenmarkierung siehe Grundausschreibung
8.3 Streckenaufbau und Wertungsaufgaben siehe Grundausschreibung
8.4 Startaufstellung siehe Grundausschreibung
8.5 Training
Der Fahrer, der zum Traininglauf gestartet ist und die Lichtschranke passiert hat, zählt als Starter
der betreffenden Klasse.
Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung
8.6 Wertungsläufe
Die Veranstaltung besteht aus einem Trainingslauf und zwei Wertungsläufen.
Weitere Bestimmungen siehe Grundausschreibung